Infos für Zahnarztpraxen
Die ZAG-WL eG ist hat Verträge mit zwei ostwestfälischen Betriebskrankenkassen geschlossen. Aktuell werden Patienten dieser Krankenkassen nach den Konditionen des "BZV-Vertrages" versorgt. Dieser Vertrag nach §73c SGB V beruht auf dem Prinzip der Kostenerstattung und wird seit Jahren erfolgreich in der Region gelebt. Patienten entnehmen Infos hierzu dem Menüpunkt "Informationen für Patienten / Zahnbehandlung exclusiv". Für Zahnärzte ist die Voraussetzung zur Teilnahme am BZV-Vertrag die Mitgliedschaft in unserer Genossenschaft. Weiterhin ist die Teilnahme an einer BZV-Schulung oder durch Selbststudium der Vertrags- und Abrechnungsunterlagen mit Beantwortung einiger Prüfungsfragen demnächst wieder möglich.