Die besondere Zahnärztliche Versorgung (BZV)
Infos für Zahnarztpraxen
Die ZAG-WL eG ist hat Verträge mit zwei ostwestfälischen Betriebskrankenkassen geschlossen. Aktuell werden Patienten dieser Krankenkassen nach den Konditionen des "BZV-Vertrages" versorgt. Dieser Vertrag nach §73c SGB V beruht auf dem Prinzip der Kostenerstattung und wird seit Jahren erfolgreich in der Region gelebt. Patienten entnehmen Infos hierzu dem Menüpunkt "Informationen für Patienten / Zahnbehandlung exclusiv". Für Zahnärzte ist die Voraussetzung zur Teilnahme am BZV-Vertrag die Mitgliedschaft in unserer Genossenschaft. Weiterhin ist die Teilnahme an einer BZV-Schulung oder durch Selbststudium der Vertrags- und Abrechnungsunterlagen mit Beantwortung einiger Prüfungsfragen demnächst wieder möglich.
Information für Patienten
Zahnbehandlung exclusiv - Wahltarif (BZV-Vertrag)
Worum geht es?
Regelmäßige zahnärztliche Untersuchungen und gezielte Behandlungen sind wichtig, um gesunde Zähne zu erhalten und Zahnverlust entgegen zu wirken. Versicherte der BKK melitta HMR und der BKK Gildemeister Seidensticker können bereits seit einigen Jahren von einem umfangreichen Paket an Zusatzleistungen profitieren. Das ist in unserem Highlight, dem Wahltarif "Zahnbehandlung exclusiv" zusammengefasst! Viele Versicherte und Zahnärzte sind von diesem innovativen Versorgungskonzept begeistert, denn es hält eine Vielzahl an Vorteilen für Sie und Ihren Zahnarzt bereit.
Abrechnungstransparenz!
Sie erhalten eine Kopie der Abrechnung mit der Krankenkasse von der Praxis zur Kenntnis. Sie werden an notwendige Kontrolluntersuchungen erinnert
Ihre Vorteile auf einen Blick:
- Professionelle Zahnreinigung zur Beseitigung von Belägen und dem unsichtbaren Biofilm, der Zahnfleisch-Entzündungen auslöst. Krankenkassenzuschuss bis zu 65 Euro pro Jahr
- Zahnsteinentfernung KK-Zuschuss: 100 % der Kosten zweimal pro Jahr
- Mikrobiologischer Bakterientest zur Erkennung von Bakterien, die Parodontitis verursachen.
- Zuschuss für bis zu drei Teleskopkronen, Wurzelbehandlung bis zum Zahn 7, sowie zur minimal invasiven Dreiviertelkrone
- Fissuren-Versiegelung der kariesfreien Prämolaren (bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres)
- laborgefertigte Füllungen (Inlays) mit einem Zuschuss von 180 Euro je Zahn (maximal 540 Euro pro Jahr) und fünf Jahren Gewährleistung
Wie kann ich mich anmelden?
Sie können sich direkt bei Ihrem Zahnarzt/-ärztin anmelden und sich die Teilnahmeerklärung ausstellen lassen. Diese bitte durchlesen und ggf. unterschreiben. Die Krankenkasse wird durch die Zahnarztpraxis über Ihre Teilnahme informiert. Die Teilnahme ist freiwillig und unbefristet, sie gilt jedoch mindestens für ein Jahr.
Sie können auch die Teilnahmeerklärung hier herunterladen und Ihren Zahnarzt/-ärztin fragen, ob er ebenfalls am Wahltarif teilnimmt oder teilnehmen möchte.
In der Rubrik "Teilnehmende Zahnarztpraxen" finden Sie Zahnarztpraxen in Ihrer Umgebung, welche am Wahltarif der "Zahnbehandlung-Exclusiv" teilnehmen.
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