Zahnbehandlung exclusiv - Wahltarif (BZV-Vertrag)
Die BKK Melitta HMR und die BKK Gildemeister-Seidensticker haben die BZV- Verträge zum 31.12.2024 rechtswirksam gekündigt. Solche besonderen Vereinbarungen müssen ab dem 1. Januar 2025 nach Par. 140a des SGB V geschlossen werden. Eine solche Vereinbarung ist bisher nicht zustande gekommen. Dazu haben vor allem die äußeren Rahmenbedingungen der gesetzlichen Krankenversicherungen beigetragen, was unter anderem an hohen Zusatzbeiträgen einzelner Krankenkassen festzustellen ist.
Wir sind weiter mit den Krankenkassen im Gespräch um doch noch eine Vereinbarung treffen zu können, da unser Modell der besonderen zahnärztlichen Versorgung über 20 Jahre lang erfolgreich in Ostwestfalen praktiziert werden konnte. Bis auf weiteres werden Ihnen unsere Zahnarztpraxen das Modell der Kostenerstattung nach Par. 13 des SGB V vorstellen und anbieten, um weiterhin ohne gesetzliche Beschränkungen (z. B. durch Behandlungsbudgets) eine besondere zahnärztliche Versorgung anbieten zu können.
Zahnärztliche Genossenschaft Westfalen-Lippe eG