Jede Zahnärztin oder jeder Zahnarzt kann Mitglied in unserer Genossenschaft werden. Dazu muss die Mitgliedschaft beantragt werden. Über die Aufnahme entscheidet der Vorstand. Welche Vorteile und Leistungen Sie als Mitglied der Genossenschaft haben und welche Angebote Sie auch als Nicht-Mitglied nutzen können sehen Sie hier: